Unsere Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen

(gültig seit 1. Juli 2006)

Allgemeines 1

Sämtliche Lieferungen, Leistungen, Angebote, Vertragsabschlüsse etc. von Fa.Josef Fössl Automatenprofi Unterland, Lofererstr.19, 6322 Kirchbichl, Österreich, (im folgenden Automatenprofi genannt) erfolgen Aufgrund der vorliegenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (im folgenden„AGB“ genannt) und diese gelten für sämtliche – auch zukünftige – Rechtsgeschäfte als Rahmenbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Vertragspartner (im folgenden „Kunde“ genannt) werden nicht anerkannt, es sei denn es liegt die ausdrückliche und schriftliche Zustimmung zu deren Inkraftsetzung vor – Vertragserfüllungshandlungen durch Automatenprofi gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Mitarbeiter die nicht der Geschäftsführung von Automatenprofi angehören sind unter keinen Umständen berechtigt, mit dem Kunden von diesen AGB abweichende Vereinbarungen mündlich oder schriftlich zu treffen.

Vertragsverhältnis

Schriftliche Mitteilungen, Anbote und Bestellungen (auch mittels Telefax oder E-Mail) des Kunden an Automatenprofi gelten als Angebot zum Vertragsabschluß und sind für diesen auch ohne Annahmeerklärung durch Automatenprofi für zumindest 3 Monate verbindlich. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn wir die schriftliche Auftragsbestätigung versendet haben oder die Lieferung tatsächlich durchgeführt wird.
Angebote von Automatenprofi erfolgen schriftlich (auch mittels Telefax oder E-Mail) und Automatenprofi ist 14 Tage ab Absendung an dieses Angebot gebunden. Anbote verstehen sich immer exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Kunde kann dieses Angebot schriftlich (auch mittels Telefax oder E-Mail) annehmen.
Lieferfristen sind unverbindlich, Fixgeschäfte und verbindliche Liefertermine bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn Automatenprofi selbst nicht rechtzeitig von ihren Lieferanten beliefert wird, bei höherer Gewalt, Arbeitsunfällen, insbesondere Streik und Aussperren, sowie weiteren von Automatenprofi nicht zu vertretenden Umständen.

Preise

Alle von Automatenprofi genannten Preise sind freibleibend und verstehen sich exklusive der jeweils gesondert ausgewiesenen Versandkosten, Spesen und Versicherungskosten, in Euro und pro Einheit.
Maßgebend sind die am Tage der Ausführung des Auftrages gültigen Preislisten. Allfällige aus Anlass des Versandes entstehende Import- und Exportkosten sowie alle sonstigen Gebühren, Kosten und Abgaben gehen stets zu Lasten des Kunden.

Zahlungen und Verzug

Mangels schriftlicher anderslautender Vereinbarung sind sämtliche Lieferungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware zu bezahlen, dies skonto bzw. abzugsfrei.
Befindet sich der Kunde mit der Begleichung irgendeiner Schuld aus der gesamten Geschäftsbedingung in Verzug, so ist Automatenprofi zur Lieferung nur nach vorheriger Bezahlung oder Sicherstellung des Kaufpreises verpflichtet, dies auch bei anders lautender Zahlungsvereinbarung.
Gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist Automatenprofi berechtigt, einen Verzugszinssatz von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verrechnen und ist der Kunde verpflichtet, alle mit der Eintreibung der Forderungen verbundenen Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen, Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen.
Darüberhinaus werden bei Zahlungsverzug oder –unfähigkeit sämtliche uns zustehenden Forderungen sofort fällig.
Der Kunde ist nicht berechtigt mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Automatenprofi aufzurechnen.

Versand

Der Versand erfolgt – mangels ausdrücklich anderslautender schriftlicher Vereinbarung - auf Rechnung des Kunden ab Lager/Werk am Versandort.
Die Gefahr geht mit der Bereitstellung und Benachrichtigung hievon an den Kunden auf diesen über, spätestens mit Absendung der Ware.
Die Lieferung der Ware erfolgt unter Inanspruchnahme verkehrsüblicher Versendungsarten (Post, Zustelldienste, eigener Fuhrpark, usw.), für Automatenprofi anfallende Kosten in diesem Zusammenhang werden an den Kunden weiterverrechnet.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher unserer offenen Forderungen verbleibt die Ware im Eigentum von Automatenprofi. Im Falle des exekutiven Zugriffes auf die im Eigentum von Automatenprofi stehenden Waren und bei Verbringung der Waren auf einen anderen Standort ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen und den zugreifenden Dritten über das Eigentum von Automatenprofi in Kenntnis zu setzen.
Für alle uns aus einer Verletzung dieser Bestimmung erwachsenden Schäden haftet der Kunde.

Datenschutz & Einwilligung des Kunden

Der Kunde ist ausdrücklich damit einverstanden - und erteilt seine Zustimmung - dass seine personen-, firmen- bzw. vertragsbezogenen Daten automationsunterstützt gespeichert, erhoben, übermittelt, verarbeitet und verwendet werden und diese allfälligen Erfüllungsgehilfen zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde erklärt sich weiters einverstanden von Automatenprofi über allfällige Preisänderungen, Neuheiten und dergleichen via Telefax, Email oder Post informiert zu werden und akzeptiert ausdrücklich allfällige Werbezusendungen.
Gewährleistung und Schadenersatz
Gewährleistung wird nach unserer Wahl durch Nachbesserung, Ersatzlieferung, Preisminderung oder Wandlung geleistet. Der Kunde verpflichtet sich die Untersuchung der Ware hinsichtlich Qualität und Quantität in unmittelbarem Zusammenhang mit der Anlieferung der Ware gemäß § 377 HGB durchzuführen. Festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, längstens binnen 3 Werktagen ab Kenntnis, unter Bekanntgabe von Art und Umfang derselben schriftlich anzuzeigen Wird ein Mangel nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Von uns nicht genehmigte Veränderungen an der Kaufsache, unsachgemäße Lagerung oder Verarbeitung etc. bewirken den Verlust sämtlicher Gewährleistungsansprüche.
Gebrauchte Waren sind von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen. Automatenprofi haftet nicht für Folgeschäden, mittelbare Schäden, Verluste oder entgangene Gewinne und haftet überdies nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Einvernehmlich und ausdrücklich wird die Haftung bei Vorliegen von leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Nimmt der Käufer die kaufgegenständliche Ware nicht ab, sind wir berechtigt wahlweise auf Annahme zu bestehen oder 30 % des Kaufpreises als pauschalierten Schadens- und Aufwandersatz zu verlangen, wobei das Recht vorbehalten bleibt höhere Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

Allgemeines 2

Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist der Sitz von Automatenprofi. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, die Anwendbarkeit von UN-Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Parteien vereinbaren als Gerichtsstand das am Sitz von Automatenprofi sachlich zuständige Gericht. Die Unwirksamkeit, Nichtigkeit bzw. Aufhebung einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berühren den Bestand des Vertrages nicht.
Die als unwirksam aufgehobene oder nichtige Bestimmung des Vertrages wird durch eine den wirtschaftlichen Intentionen am nächsten kommenden Bestimmung ersetzt werden, und hat die Unwirksamtkeit einzelner Bestimmungen keinen Einfluß auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Ab 1. Jänner 2025: Pfandpflicht in Österreich

Ab 2025 tritt das Pfandflaschengesetz in Kraft. Für jede PET-Flasche und Aludose wird ein Pfand von 25 Cent erhoben. Der Verkauspreis steigt dadruch.

 

Rückgabeoptionen:

Rücknahmeautomaten vor Ort
Rückgabestation im Umkreis von 300m
Pfand und Strafgebühr bei Verzicht auf die Nutzung der Rücknahmeautomaten


Unsere Alternative: Wir bieten umweltfreundliche Glasflaschen an, die vor Ort ohne Pfandgebühr zurückgegeben werden können

 

Ab 100 Mitarbeitern stellen wir einen Rücknahmeautomaten zur Verfügung.

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